Samstag, 16. September 2017

Mal was anderes: Wir sind heute mit einer Mannschaft beim Vereinspokalschießen gestartet und haben 343 (von max. 500) Punkten erreicht

Wir sind heute mit einer Mannschaft beim Vereinspokalschießen gestartet und haben 343 (von max. 500) Punkten erreicht. Beste Schützen waren mit jeweils 74 Punkten Helmut Zymolka, Achim Brand und Udo Wallrabenstein.
Das Vereinspokalschießen ist eine jährliche Veranstaltung des Schützenvereins zu der alle Vereine der Großgemeinde Echzell eingeladen werden.
Es war heute ein schöner Tag und wir haben vieles über den Schießsport gelernt.
Was man sagen muss ist, dass der Schützenverein für jeden Schützen eigens ein Mitglied abstellt, dass diesen betreut, ihm alles erklärt und Hilfestellung leistet.
Dies war nicht nur beim Wettkampf so, sondern auch beim Training vor einer Woche.
Vielen Dank an den Schützenverein für die Einladung und die nette Betreuung !!!

Was mir allerdings völlig unverständlich geblieben ist eine politische Frage:
Der Schützenverein war absolut darauf bedacht, dass auf keinen Fall ein Jugendlicher unter 14 Jahren schießt, weil dies gesetzlich verboten ist.
Wie steht dies im Einklang damit, dass auf jeder Kirmes selbst kleinste Kinder mit einem Gewehr an der Schießbude "herumballern" können ??
Rechtlich, dass wurde mir so erklärt, ist es so, dass eine Kirmes eine "Sonderveranstaltung" sei und daher nicht unter das Gesetz falle.
D.h. wenn ein Schützenverein einen 13-jährigen schießen lassen würde und diesen rundum betreuen würde wäre dies verboten, aber wenn an der Schießbude auf der Kirmes der Besitzer oder Angestellte einem 5- jähren Kind ein Gewehr in die Hand drückt ist das erlaubt und dort steht der Besitzer /Angestellte noch nicht einmal neben dem Kind, sondern bleibt in seinem Kirmeswagen und hat letztlich aus meiner Sicht keine Möglichkeit da irgendwie einzugreifen - wie kann dies sein ?

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